Ich habe nur die Einleitung gelesen. Sehr asympathisch der Herr.
Meines Erachtens nach kann und sollte man doch den Forderungsstand an Zitate am Datum der Einreichung der Arbeit gelten. Ob dies der Fall ist lässt sich ja gar nicht erkennen. Seltsames vorgehen die Arbeit nach Änderung der Vorgaben erneut zu prüfen. Dann eine Entziehung ohne die Möglichkeit der Nachbesserung in den Raum zu stellen ist tatsächlich befremdlich.
hier Seiten aus dem Gutachten von Herrn Weber.
https://plagiatsgutachten.com/blog/plagiatsvorwurf-mario-voigt/
bei vroniplag hab ich noch nichts finden können.
Ich habe nur die Einleitung gelesen. Sehr asympathisch der Herr.
Meines Erachtens nach kann und sollte man doch den Forderungsstand an Zitate am Datum der Einreichung der Arbeit gelten. Ob dies der Fall ist lässt sich ja gar nicht erkennen. Seltsames vorgehen die Arbeit nach Änderung der Vorgaben erneut zu prüfen. Dann eine Entziehung ohne die Möglichkeit der Nachbesserung in den Raum zu stellen ist tatsächlich befremdlich.