Wer in Deutschland es wagt, ein digitales Nahverkehrsticket samt QR-, Aztec- oder Ähnlichen druckbaren Codes auszudrucken, wird oft als Schwarzfahrer eingestuft – eine Straftat. Ein Amtsgericht sieht das laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nun anders.
Muss er ja nicht, solange er mein Ausweisdokument herzeigt und es halbwegs plausibel ist.
Wenn das so ist, gäbs ja überhaupt keinen grund codes auf Papier zu verbieten.