Wer in Deutschland es wagt, ein digitales Nahverkehrsticket samt QR-, Aztec- oder Ähnlichen druckbaren Codes auszudrucken, wird oft als Schwarzfahrer eingestuft – eine Straftat. Ein Amtsgericht sieht das laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nun anders.
Seit 1.1. sollten eigentlich alle D-Tickets als Barcode kopiergeschützt sein, damit geht nichts mehr ohne App. Papierausdruck bringt dann sowieso nix, weil der spezifische Barcode eh nur ein paar Sekunden gültig ist.
Praktisch funktioniert das natürlich nicht, weil die meisten Verbünde und VU das nicht bis dahin umgesetzt bekommen haben und weil einige unbedingt D-Tickets auf Basis UIC durchdrücken mussten, das den Kopierschutz nicht unterstützt.