Immer mehr Selbstbedienungskassen in Supermärkten, Drogerien und Baumärkten: Die Verbraucherzentralen warnen vor zunehmenden Hürden, Käufe im Alltag problemlos bar zu bezahlen.
Wenn eine Kassiererin einen Fehler macht, ist das ein kleines Problem für den Laden. Macht der Kunde einen Fehler, ist es strafbar.
Das würde ich verneinen, da der subjektive Tatbestand für §242 nicht erfüllt ist:
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen […]
Bei einem Fehler fehlt die Absicht, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen, daher ist ein Fehler hier nicht strafbar – der Nachweis darüber wird allerdings wahrscheinlich schwierig.
Letztens wurde eine Strafverteidigerin gefragt, was sie aus der Praxis gelernt hat. Ihre Antwort: Keine SB-Kassen benutzen.
Wenn eine Kassiererin einen Fehler macht, ist das ein kleines Problem für den Laden. Macht der Kunde einen Fehler, ist es strafbar.
Bin kein Anwalt, aber:
Das würde ich verneinen, da der subjektive Tatbestand für §242 nicht erfüllt ist:
Bei einem Fehler fehlt die Absicht, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen, daher ist ein Fehler hier nicht strafbar – der Nachweis darüber wird allerdings wahrscheinlich schwierig.
Das ist ein Nachteil, den ich neben dem Jobverlust der Kassierer und der Totalüberwachung im Ausgangsbereich noch gar nicht auf dem Schirm hatte.