• Stefan_S_from_H@piefed.zip
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    21
    ·
    3 days ago

    Letztens wurde eine Strafverteidigerin gefragt, was sie aus der Praxis gelernt hat. Ihre Antwort: Keine SB-Kassen benutzen.

    Wenn eine Kassiererin einen Fehler macht, ist das ein kleines Problem für den Laden. Macht der Kunde einen Fehler, ist es strafbar.

    • Laser@feddit.org
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      4
      ·
      3 days ago

      Bin kein Anwalt, aber:

      Wenn eine Kassiererin einen Fehler macht, ist das ein kleines Problem für den Laden. Macht der Kunde einen Fehler, ist es strafbar.

      Das würde ich verneinen, da der subjektive Tatbestand für §242 nicht erfüllt ist:

      Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen […]

      Bei einem Fehler fehlt die Absicht, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen, daher ist ein Fehler hier nicht strafbar – der Nachweis darüber wird allerdings wahrscheinlich schwierig.

    • lemmydividebyzero@reddthat.comOP
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      10
      ·
      3 days ago

      Das ist ein Nachteil, den ich neben dem Jobverlust der Kassierer und der Totalüberwachung im Ausgangsbereich noch gar nicht auf dem Schirm hatte.