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    1 day ago

    Da eine KG, deren Komplementärin eine GmbH ist, als “GmbH & Co. KG” firmiert, ist es wohl auszuschließen, dass der Weihnachtsmann hier eine GmbH als Komplementärin eingesetzt hat. Vielmehr deutet die Firmierung “Weihnachtsmann & Co. KG” darauf hin, dass der “Weihnachtsmann” selbst der Komplementär ist, vgl. auch weitere Konstrukte nach diesem Muster:

    • AG & Co. KG
    • Limited & Co. KG
    • Stiftung & Co. KG

    Dies legt weiterhin nahe, dass es sich bei “Weihnachtsmann” nicht um eine natürliche Person handelt, sondern, wie in den anderen Fällen, eine gesondert im Namen der Personengesellschaft KG zu nennende juristische Person.

    Der Weihnachtsmann haftet als Komplementär mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der KG. Jeder Gläubiger der KG kann die volle Erfüllung gegenüber dem Weihnachtsmann selbst einfordern. In Anbetracht der globalen Ausmaße der Geschäftsbeziehungen des Weihnachtsmannes ein sehr mutiges Konstrukt, zumal das Geschäft extrem saisonal ist.

    Danke, dass sie meinem Ted-Sprech gelauscht haben - und mir die Möglichkeit gegeben haben, mich ein paar Minuten vom Weihnachtswahnsinn auszuklinken. Frohe Weihnachten :)