Ein Ex-CDU-Abgeordneter ist wegen Korruptionsvorwürfen angeklagt – fehlt aber wiederholt vor Gericht. Nun gibt es Konsequenzen.
Ein Ex-CDU-Abgeordneter ist wegen Korruptionsvorwürfen angeklagt – fehlt aber wiederholt vor Gericht. Nun gibt es Konsequenzen.
Mich wundert bei solchen Geschichten immer dieser Satz:
Warum gilt der Prozess nicht schon längst als eröffnet? Wenn der feine Herr nicht vor Gericht erscheinen will, ist das seine Sache, aber wenn sich das Gericht öffentlich und formal eingefunden hat, sollte das mMn eine Eröffnung sein und damit die Verjährung hinfällig sein.