Ein 19-Jähriger ist am Donnerstag am Amtsgericht Freiburg wegen Beleidigung eines Soldaten verurteilt worden. Seine Kritik an der Bundeswehr ging dem Gericht zu weit.
Schätze das seh ich grundverschieden und nur weil du die dir garantierte Ehre für disponibel hältst müssen das andere nicht.
Beleigungsanzeigen sind ein gutes Mittel jemanden polizebekannt zu machen bei dem man schlimmeres ahnt.
Und immer dieses “hat in unserer Zeit nichts verloren”, ich meinesteils bin ja zufrieden wenn wir uns nur die Hälfte der progressiven Errungenschaften der letzten 30 Jahre bewahren können, bevor die Rechten uns sie wieder nehmen.
Ich halte das gesamte Konzept von “Beleidigung ist Strafbar” für kontraproduktiv und effektiv wird es nur von bereits wohlhabenden genutzt. Das macht es zu einem rechten Mittel (da es bestehende Hierarchien verstärkt… sieht man auch im aktuellen Beispiel)
Woran machst du die Behauptung das Beleidigung als Straftat nur von Wohlhabenden genutzt wird fest?
Und wie wäre deine rechtliche Handhabe? Beleidigung ist auch deswegen strafbar, damit es im Umgang von Personen miteinander nicht ein Leerzone bleibt. Also das eben in Ermangelung besserer Handhabe der Bürger auf die Idee kommt jemanden zusammenzuschlagen, weil dieser ihn beleidigt hat. Soll diese Person das also aus Sicht des Gesetzgebers und der Gesellschaft einfach hinnehmen oder wüst zurückbeleidigen?
Woran machst du die Behauptung das Beleidigung als Straftat nur von Wohlhabenden genutzt wird fest?
Ist zugegebenermaßen eine Schätzung, die darauf fußt, dass ich weiß, was für ein Abfuck eine Klage ist und wie wenig Zeit das Präkariat hat. Soweit ich weiß gibt es auch keinen Schadensersatz, also hat das Ganze einen rein punitiven Charakter.
Und wie wäre deine rechtliche Handhabe?
Definitiv nichts, was auf Bestrafungen hinausläuft. Die bringen nämlich nix. Ein gesundes Umfeld von Personen ist da mMn besser, als die Entfremdung durch den Staat zu bemühen.
Also das eben in Ermangelung besserer Handhabe der Bürger auf die Idee kommt jemanden zusammenzuschlagen, weil dieser ihn beleidigt hat.
Falsche Dichotomie. Es gibt viele Abstufungen persönliche Sanktionen, die von nichts tun bis zu Gewalt gehen. Das Umfeld ist beim Ausloten halt wichtig.
Soll diese Person das also aus Sicht des Gesetzgebers und der Gesellschaft
Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Ich bin es müde, dass das immer gleichgesetzt wird.
einfach hinnehmen oder wüst zurückbeleidigen?
Kann man nicht pauschal so sagen. Ich denke, dass 99% aller Beleidigungen aber genauso begegnet wird. Und die Gesellschaft ist noch nicht kollabiert. Man stelle sich mal vor, dass jedes “Arschloch!” gerichtlich geahndet werden würde.
Schadensersatz gibt es bei Strafverfahren, das ist eine zivile Angelegenheit und Zeit kosten einfachere Verfahren nicht, zumal die Ausfallzeiten durch prozessbedingte Abwesenheit vom Arbeitgeber zu tragen sind.
Daher lässt mich vermuten, dass du den Zivilprozess mit Strafprozess zusammenwirfst. Im Übrigen sind Ehrverletzungen immaterieller Schaden der über §254 BGB abgegolten werden kann
Ok, die Durdhschnittsbevölkerung hat dieses Standardwissen nicht und wird wegen sowas auch keinen Anwalt holen. Was kriegt man dann so für ein “Arschloch”? Das lohnt sich doch für Normalos nie.
Pauschal kann man das meine ich nicht sagen, hätte 350 Euro geschätzt. Die Höhe ist aber wenn es tatsächlich nur um Schmerzensgeld geht unabhängig von irgendwelchen anderen Dingen außer der Ehrverletzung.
Im Übrigen kann der Zivilprozess sehr schnell gehen, wenn vorher durch die Staatsanwaltschaft bereits der Prozess bis zur Verurteilung/Strafbefehl geführt wurde.
Schätze das seh ich grundverschieden und nur weil du die dir garantierte Ehre für disponibel hältst müssen das andere nicht.
Beleigungsanzeigen sind ein gutes Mittel jemanden polizebekannt zu machen bei dem man schlimmeres ahnt.
Und immer dieses “hat in unserer Zeit nichts verloren”, ich meinesteils bin ja zufrieden wenn wir uns nur die Hälfte der progressiven Errungenschaften der letzten 30 Jahre bewahren können, bevor die Rechten uns sie wieder nehmen.
Ich halte das gesamte Konzept von “Beleidigung ist Strafbar” für kontraproduktiv und effektiv wird es nur von bereits wohlhabenden genutzt. Das macht es zu einem rechten Mittel (da es bestehende Hierarchien verstärkt… sieht man auch im aktuellen Beispiel)
Woran machst du die Behauptung das Beleidigung als Straftat nur von Wohlhabenden genutzt wird fest?
Und wie wäre deine rechtliche Handhabe? Beleidigung ist auch deswegen strafbar, damit es im Umgang von Personen miteinander nicht ein Leerzone bleibt. Also das eben in Ermangelung besserer Handhabe der Bürger auf die Idee kommt jemanden zusammenzuschlagen, weil dieser ihn beleidigt hat. Soll diese Person das also aus Sicht des Gesetzgebers und der Gesellschaft einfach hinnehmen oder wüst zurückbeleidigen?
Ist zugegebenermaßen eine Schätzung, die darauf fußt, dass ich weiß, was für ein Abfuck eine Klage ist und wie wenig Zeit das Präkariat hat. Soweit ich weiß gibt es auch keinen Schadensersatz, also hat das Ganze einen rein punitiven Charakter.
Definitiv nichts, was auf Bestrafungen hinausläuft. Die bringen nämlich nix. Ein gesundes Umfeld von Personen ist da mMn besser, als die Entfremdung durch den Staat zu bemühen.
Falsche Dichotomie. Es gibt viele Abstufungen persönliche Sanktionen, die von nichts tun bis zu Gewalt gehen. Das Umfeld ist beim Ausloten halt wichtig.
Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Ich bin es müde, dass das immer gleichgesetzt wird.
Kann man nicht pauschal so sagen. Ich denke, dass 99% aller Beleidigungen aber genauso begegnet wird. Und die Gesellschaft ist noch nicht kollabiert. Man stelle sich mal vor, dass jedes “Arschloch!” gerichtlich geahndet werden würde.
Schadensersatz gibt es bei Strafverfahren, das ist eine zivile Angelegenheit und Zeit kosten einfachere Verfahren nicht, zumal die Ausfallzeiten durch prozessbedingte Abwesenheit vom Arbeitgeber zu tragen sind.
Daher lässt mich vermuten, dass du den Zivilprozess mit Strafprozess zusammenwirfst. Im Übrigen sind Ehrverletzungen immaterieller Schaden der über §254 BGB abgegolten werden kann
Ok, die Durdhschnittsbevölkerung hat dieses Standardwissen nicht und wird wegen sowas auch keinen Anwalt holen. Was kriegt man dann so für ein “Arschloch”? Das lohnt sich doch für Normalos nie.
Pauschal kann man das meine ich nicht sagen, hätte 350 Euro geschätzt. Die Höhe ist aber wenn es tatsächlich nur um Schmerzensgeld geht unabhängig von irgendwelchen anderen Dingen außer der Ehrverletzung.
Im Übrigen kann der Zivilprozess sehr schnell gehen, wenn vorher durch die Staatsanwaltschaft bereits der Prozess bis zur Verurteilung/Strafbefehl geführt wurde.