• Prunebutt@slrpnk.net
    link
    fedilink
    arrow-up
    2
    arrow-down
    3
    ·
    4 days ago

    Beim Memen muss man aufpassen, nicht Privatpersonen zu beleidigen.

    Nach meinem persönlichen Urteil waren das aber keine persönlichen Beleidigungen.

    Zudem hat der Angeklagte das Foto vermutlich auch nicht selbst gemacht (geht zumindest nicht aus dem Text hervor, dass es von ihm ist) und mutmaßlich veröffentlicht wurde.