Fast drei Jahre hat es gedauert, bis Jamshid Kaveh von der Bundesregierung eine Antwort auf seinen Visumsantrag erhalten hat. Der frühere afghanische Richter wartete mit seiner Frau und seinen vier Kindern ab Januar 2023 in einem Gästehaus in Pakistan auf die Ausreise. Im Juli 2025 verpflichtete das Verwaltungsgericht Berlin die Bundesregierung, ihnen Visa zu erteilen. Die Begründung: Dem früheren Richter drohe eine Gefährdung von Leib und Leben.

Kaveh, der wie alle Afghanen in diesem Text eigentlich anders heißt, hatte vor der Machtergreifung der Taliban am Obersten Gerichtshof in Kabul gearbeitet und nach eigenen Angaben auch Taliban-Funktionäre verurteilt, die inzwischen hohe Posten innehaben. Im August focht die Bundesregierung das Berliner Urteil erfolgreich an, ließ die Entscheidung in Kavehs Fall aber offen.

Anfang dieses Monats entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Berlin die Visumsanträge „umgehend zu bescheiden“ habe. Fünf Tage später kam die Ablehnung. Ein „politisches Interesse“ der Bundesrepublik sei nicht ge­geben, heißt es in dem Schreiben.

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