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Privatpersonen profitieren davon nicht: Die Freimenge gilt nicht für den einzelnen Kunden, sondern für den Wasserversorger, für Wasserzweckverbände und Nutzer eigener Brunnen, für Unternehmen und die Industrie.
Zum zweiten werden für bestimmte Wassernutzungen gar keine zusätzlichen Gebühren erhoben, etwa für Entnahmen für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für die Wasserversorgung von Nutztieren, für die Fischerei oder für die Nutzung erneuerbarer Energien.
Warum sollte es auf Landesebene anders sein als auf Bundesebene?
Kleiner Lichtblick mit der Ausnahme für Erneuerbare.
Das die Landwirtschaft ausgenommen ist ist ne komplette sauerei
Eben, die größten Verbraucher umgehen die Preiserhöhung 👍🏻👍🏻👍🏻 Spitze!




