Eine muslimische Juristin wollte als Richterin auch bei Verhandlungen ein Kopftuch tragen - und wurde deshalb vom Land Hessen nicht eingestellt. Dagegen zog die Frau vor Gericht. Nun wurde ihre Klage abgewiesen.
Das Entscheidende ist dann doch das “Ausüben” der Religion. Ist Kopftuch tragen dann ein “Ausüben” in dem Moment der staatlichen Repräsentation?
Ich würde sagen nein, ist es nicht. Wenn es aber ein “Ausüben” ist, dann fände ich aber “verstecktes Ausüben” noch viel schlimmer. Also ein tätowiertes Kreuz oder eine Kette mit Jesus dran, aber verdeckt. Eine religiös begründete Beschneidung, von den Richterroben verhüllt. Das wäre dann ja auch alles ein “Ausüben” der Religion.
Das Entscheidende ist dann doch das “Ausüben” der Religion. Ist Kopftuch tragen dann ein “Ausüben” in dem Moment der staatlichen Repräsentation?
Ich würde sagen nein, ist es nicht. Wenn es aber ein “Ausüben” ist, dann fände ich aber “verstecktes Ausüben” noch viel schlimmer. Also ein tätowiertes Kreuz oder eine Kette mit Jesus dran, aber verdeckt. Eine religiös begründete Beschneidung, von den Richterroben verhüllt. Das wäre dann ja auch alles ein “Ausüben” der Religion.