• yetAnotherUser@discuss.tchncs.de
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    6 days ago

    Er hat doch einen Ersatzwagen erhalten. Klar, die Autos sind unterschiedlich aber dennoch in einer vergleichbaren Luxusklasse. Der Unterschied trat also vor allem im Kopf des Klägers auf, nicht aber in der Realität.

    Wenn er einen ranzigen VW Golf von 2001 bekäme, hätte er dagegen sicherlich erfolgreich vorgehen können. Aber einen Luxus-SUV als Ersatz für einen Luxus-Sportwagen zu bekommen scheint mir durchaus tolerierbar.

    • Quittenbrot@feddit.org
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      ·
      6 days ago

      Klar, die Autos sind unterschiedlich aber dennoch in einer vergleichbaren Luxusklasse.

      Naja, ein DS 3 ist ein 4 Meter langer Mini-SUV, also unterhalb Golf-Klasse mit einem Grundpreis von 30 bis 40k.

      Selbst der günstigste Porsche (Macan) ist da min. 2 Fahrzeugklassen drüber und fängt erst bei 80k an.

      Vom Wert hat sich dieser Teil seiner Arbeitsvergütung also halbiert. Das Gericht hat entschieden, dass der Unterschied zumutbar ist, aber der Unterschied ist schon da.