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    4 days ago

    Ich empfehle in diesem Zusammenhang das lehrreiche Interview mit der Politikwissenschaftlerin und Journalistin Sabine Nuss über Vergesellschaftung und Privateigentum bei Jung & Naiv vom 30.09.25:

    auf Youtube oder bei Podigee

    Wer nur kurz Zeit hat, sollte sich den Teil ab 2:28:40 zum Thema Deutsche Wohnen und Co enteignen reinziehen. Ich fand es mega spannend, was da alles möglich ist auf Grundlage des Artikel 15 aus unserem Grundgesetz:

    § 15 GG
    Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel
    können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz,
    das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt,
    in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft
    überführt werden.

    Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

    Was das bedeutet, erklärt Sabine gut verständlich.
    Und ja, Privateigentum mit mehr als 3000 Wohnungen ist Raubeigentum.
    Unser Grundgesetz bietet eine Menge Spielraum, der genutzt werden sollte, um die Ziele unserer Verfassung gemeinwohldienlich zu erreichen. Alle Menschen haben bezahlbares Wohnen verdient!