spätestens wenn die höherwertigen Rechte der anderen Mieter geschädigt werden muss es dies sogar
Mal abgesehen davon, dass Du hier schon eine Einschränkung machst (es muss erstmal andere Mieter geben): dass ist der Part, den ich anzweifle. Ich halte es für unmöglich, dass ein Vermieter gezwungen werden kann bei einem ersten Vorfall in Unkenntnis / Verkennung der Situation und bei zeitnaher Behebung des Missstandes, den Mietern zu kündigen.
Ebenso halte ich es für extrem schwer bis nicht durchsetzbar, einen Mieter in einer solchen Situation - selbst fristgerecht - aus der Wohnung zu schmeißen.
Mein Zweifel bezieht sich allein auf die fahrlässige Handlung mit Behebung des Missstandes und entsprechend geringer Gefahr einer Wiederholung. Der Sinn des Gesetzes ist es, Menschen zu schützen, nicht, sie obdachlos zu machen.
Mal abgesehen davon, dass Du hier schon eine Einschränkung machst (es muss erstmal andere Mieter geben): dass ist der Part, den ich anzweifle. Ich halte es für unmöglich, dass ein Vermieter gezwungen werden kann bei einem ersten Vorfall in Unkenntnis / Verkennung der Situation und bei zeitnaher Behebung des Missstandes, den Mietern zu kündigen.
Ebenso halte ich es für extrem schwer bis nicht durchsetzbar, einen Mieter in einer solchen Situation - selbst fristgerecht - aus der Wohnung zu schmeißen.
Mein Zweifel bezieht sich allein auf die fahrlässige Handlung mit Behebung des Missstandes und entsprechend geringer Gefahr einer Wiederholung. Der Sinn des Gesetzes ist es, Menschen zu schützen, nicht, sie obdachlos zu machen.