ja, ich wieder mit diesem Kram. Ich weiß ich nerve…
Arbeitsrechtliche Probleme mit dem AG, mehrere Lügen meinen ehemaligen Mitarbeitern
Ich frage hier, weil mein Rechtsanwalt ist auch der Rechtsberater einer Gewerkschaft und ich überbelaste ihn, da mein Arbeitgeber mich mit so vielen Anhörungen überlastet und mein Anwalt hat andere Menschen, die er beraten muss. Und es ist schon Freitag Abend.
Ich bin bis 30.09 mit Attest krankgeschrieben. Arbeitgeber schon informiert (Sachbearbeiterin). Laut der letzten Anhörung will mein Arbeitgeber eine schriftliche Stellungnahme bis 22.09 haben.
Was ist üblich in Deutschland? Keine Stellungnahme bis nach meiner Genesung? Ist es erwartet, dass trotz Krankheit ich eine Stellungnahme schicke? Sind alle Krankheiten gleich? Ich bin wegen Mobbing krankgeschrieben, was geistig belastend ist, kann aber schreiben.
Was ich mache ist, die Stellungnahme zu vorbereiten, sodass mein Anwalt die prüft, bevor ich die schicke, auf keinem Fall vor dem 22.09. Ich wollte auch den Personalrat nach Hinweise fragen, sie sind aber auch überlastet.


Das kann so pauschal nicht beantwortet werden - du kannst prinzipiell auch in der Krankheit tatsächlich zu sowas herangezogen werden (genauso wie z.B. zu Auskünften wie “wo ist der Schlüssel fürs Lager”). Eine pauschale “Nein” Haltung kann dir arbeitsrechtlich tatsächlich zum Nachteil gereichen. ABER: Das Ganze muss dir natürlich zumutbar sein. Jemandem der wegen zwei gebrochener Beine zuhause liegt ist das eher zumutbar, einem der wegen ner Hirnblutung im Koma liegt.
Aber das sollte dir dein Anwalt im Rahmen einer Gesamtstrategie und Beratung eigentlich auch erklärt haben.