Bei meiner ersten Anhörung am Arbeitsort, hat die zuständige Teamleiterin zwei Briefe im Abstand von einer Woche verschickt: einen, in dem sie mich um meine Sicht der Dinge bat, und den zweiten Brief, in dem ausdrücklich das Wort „Abmahnung” erwähnt wurde. Ist es immer so? Ist es per Gesetz so?
Grund: wenn es immer so ist, dann könnte ich künftig meine Verteidigung besser organisieren und nicht unter stress, da ich mehr Zeit hätte: Statt 5 Arbeitstage hätte ich 3 Wochen. Viel besser.
Ich habe meinen Rechtsanwalt gefragt, der aber nur mir geholfen hat, eine Stellungnahme zu schreiben. Es freut mich, die Stellungnahme zu haben, aber scheinbar hat er keine Zeit, diese Frage zu beantworten.
So ich frage euch. Danke!


In aller Regel ist mehr als eine Stellungnahme überflüssig. Ob die Abmahnung valide ist, entscheidet im Zweifel das Gericht im Kündigungsschutzprozess.
Das ganze Procedere des Abmahnens selbst hat nach Rechtsprechung nur eine Bedingung: Schriftform. Bei euch scheint das Ganze recht strukturiert abzulaufen, das ist gut.
Ansonsten mach dir halt bewusst, dass eine Abmahnung kein Weltuntergang ist, sondern ein Warnschuss, dein Verhalten zu korrigieren.