Pfiffe, anzügliche Sprüche oder Gesten im Vorbeigehen: Vor allem Frauen kennen das. Die SPD will das sogenannte Catcalling strafbar machen. Betroffene und Beratungsstellen in Bayern würden diesen Schritt begrüßen. Die Union sieht das kritisch.
Tja, IANAL. Aber ich denke das Hauptproblem ist, das wir mit $184i StGB einen expliziten Paragraphen zu sexueller Belästigung aufgenommen haben. Und der nimmt das aber komplett aus. “Wer […] körperlich berührt und dadurch belästigt […]”. Und damit ist jemandem hinterherpfeifen, Flittchen nennen oder gestikulieren, dass man einen gelutscht bekommen möchte hier überhaupt nicht abgedeckt. Und das über andere Paragraphen wie Beleidigung abzudecken, ist wohl in einigen Randfällen nicht so ganz einfach.
Ich meine, ich weiß auch nicht warum man da nicht ein paar genaue klärende Worte zu ins Gesetz aufnehmen sollte, da sind ja schon haufenweise Spezialfälle drin. Von Vojeuraufnahmen, Exhibitionismus, ob man Prostitution in der Nähe von Schulen betreiben darf, Prostituierte ausnutzen darf, mit Verwandten schlafen darf, eine Doppelehe beantragt, und wie lange man dafür in den Knast wandert, ist haarklein in vielen Paragraphen aufgeführt.
Aber klar. Das etwas strafbar ist, und in der Praxis auch verfolgt wird, geht irgendwie Hand in Hand. Sonst kann man sich das eigentlich sparen.
“Flittchen” ist eine Beleidigung. Der Mittelfinger ist eine Penis-Referenz. “Leck mich”, “fick dich” etc. sind alles Beleidigungen, die einen bezug zu Sexualität haben. Ich würde sogar meinen, dass Beleidigungen, die als “härter” empfunden werden, i.d.R. Bezug zu Sexualität haben. Warum sollten entsprechende Gesten oder Beleidigungen nicht unter die bestehenden Beleidigungsparagraphen fallen?
Wo es eher schwieriger wird, sind Pfeifen, Blicke o.ä., wobei ich es für sehr gefährlich halte, wenn man Blicke zu einer strafbaren Handlung erklären würde.
Klar. Das war auch eher meine Argumentation, dass all dies gesetzlich keine sexuelle Belästigung darstellt. Mir fehlt irgendwie die Kreativität auf etwas zu kommen was (verbale) sexuelle Belästigung ist, aber gleichzeitig nicht vorsätzlich herabwürdigend, so dass es gleichzeitig auch als Beleidigung geahndet werden kann…
Letztlich muss man sicherlich eine sinnvolle Abgrenzung finden. Aber das ist wahrscheinlich bei allen Gesetzen so. Und Gefängnis wäre auch etwas übertrieben. Und hinterherpfeifen kann man ja auch ganz unsexuell tun. Z.B. wenn jemand zurückkommen soll oder sein Portemonnaie vergessen hat. Also das muss schon mehr und genauer sein.
Edit: Irgendein Artikel sagt: “Ich möchte dir an die Muschi fassen” wäre zumindest 2017 solch ein Fall, der keine Beleidigung darstellt.
Tja, IANAL. Aber ich denke das Hauptproblem ist, das wir mit $184i StGB einen expliziten Paragraphen zu sexueller Belästigung aufgenommen haben. Und der nimmt das aber komplett aus. “Wer […] körperlich berührt und dadurch belästigt […]”. Und damit ist jemandem hinterherpfeifen, Flittchen nennen oder gestikulieren, dass man einen gelutscht bekommen möchte hier überhaupt nicht abgedeckt. Und das über andere Paragraphen wie Beleidigung abzudecken, ist wohl in einigen Randfällen nicht so ganz einfach.
Ich meine, ich weiß auch nicht warum man da nicht ein paar genaue klärende Worte zu ins Gesetz aufnehmen sollte, da sind ja schon haufenweise Spezialfälle drin. Von Vojeuraufnahmen, Exhibitionismus, ob man Prostitution in der Nähe von Schulen betreiben darf, Prostituierte ausnutzen darf, mit Verwandten schlafen darf, eine Doppelehe beantragt, und wie lange man dafür in den Knast wandert, ist haarklein in vielen Paragraphen aufgeführt.
Aber klar. Das etwas strafbar ist, und in der Praxis auch verfolgt wird, geht irgendwie Hand in Hand. Sonst kann man sich das eigentlich sparen.
“Flittchen” ist eine Beleidigung. Der Mittelfinger ist eine Penis-Referenz. “Leck mich”, “fick dich” etc. sind alles Beleidigungen, die einen bezug zu Sexualität haben. Ich würde sogar meinen, dass Beleidigungen, die als “härter” empfunden werden, i.d.R. Bezug zu Sexualität haben. Warum sollten entsprechende Gesten oder Beleidigungen nicht unter die bestehenden Beleidigungsparagraphen fallen?
Wo es eher schwieriger wird, sind Pfeifen, Blicke o.ä., wobei ich es für sehr gefährlich halte, wenn man Blicke zu einer strafbaren Handlung erklären würde.
Klar. Das war auch eher meine Argumentation, dass all dies gesetzlich keine sexuelle Belästigung darstellt. Mir fehlt irgendwie die Kreativität auf etwas zu kommen was (verbale) sexuelle Belästigung ist, aber gleichzeitig nicht vorsätzlich herabwürdigend, so dass es gleichzeitig auch als Beleidigung geahndet werden kann…
Letztlich muss man sicherlich eine sinnvolle Abgrenzung finden. Aber das ist wahrscheinlich bei allen Gesetzen so. Und Gefängnis wäre auch etwas übertrieben. Und hinterherpfeifen kann man ja auch ganz unsexuell tun. Z.B. wenn jemand zurückkommen soll oder sein Portemonnaie vergessen hat. Also das muss schon mehr und genauer sein.
Edit: Irgendein Artikel sagt: “Ich möchte dir an die Muschi fassen” wäre zumindest 2017 solch ein Fall, der keine Beleidigung darstellt.