Die Partei G verteilt zu einer anstehenden Wahl Informationsmaterial. Dieses wird in die Briefkästen der Anwohner eines Stadtviertel eingeworfen.
Ein Vertreter der Partei C angelt diese Schriftstücke aus den verschlossenen Briefkästen und wird dabei durch Anwohner A auf Video aufgenommen.
Erläutern Sie welche Straftatsbestände in Betracht kommen.
Betrachten Sie folgende Varianten:
Das Informationsmaterial der Partei G ist ein einem verschlossenem Umschlag / Das Informationsmaterial hat keinen Umschlag
Die Briefkästen sind an der Außenwand angebracht und vom öffentlichen Straßenland zugänglich / Die Briefkästen befinden sich im Hausflur hinter der geschlossenen Hauseingangstür. Der Vertreter der Partei C wurde nach einem Klingeln hineingelassen
Ich würde sagen es ist eindeutig ein Diebstahl wobei es um eine geringwertige Sache geht.
Eventuell könnte es ein besonders schwerer Fall i.S.d § 243 I Nr.2 handeln, da ein Briefkasten ein verschlossenes Behältnis sein dürfte aber jedenfalls gegen Wegnahme besonders gesichert ist.
Klingt nach einer Examensfrage:
Die Partei G verteilt zu einer anstehenden Wahl Informationsmaterial. Dieses wird in die Briefkästen der Anwohner eines Stadtviertel eingeworfen. Ein Vertreter der Partei C angelt diese Schriftstücke aus den verschlossenen Briefkästen und wird dabei durch Anwohner A auf Video aufgenommen.
Erläutern Sie welche Straftatsbestände in Betracht kommen.
Betrachten Sie folgende Varianten:
Ich würde sagen es ist eindeutig ein Diebstahl wobei es um eine geringwertige Sache geht. Eventuell könnte es ein besonders schwerer Fall i.S.d § 243 I Nr.2 handeln, da ein Briefkasten ein verschlossenes Behältnis sein dürfte aber jedenfalls gegen Wegnahme besonders gesichert ist.