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    3 days ago

    Klingt nach einer Examensfrage:

    Die Partei G verteilt zu einer anstehenden Wahl Informationsmaterial. Dieses wird in die Briefkästen der Anwohner eines Stadtviertel eingeworfen. Ein Vertreter der Partei C angelt diese Schriftstücke aus den verschlossenen Briefkästen und wird dabei durch Anwohner A auf Video aufgenommen.
    Erläutern Sie welche Straftatsbestände in Betracht kommen.

    Betrachten Sie folgende Varianten:

    • Das Informationsmaterial der Partei G ist ein einem verschlossenem Umschlag / Das Informationsmaterial hat keinen Umschlag
    • Die Briefkästen sind an der Außenwand angebracht und vom öffentlichen Straßenland zugänglich / Die Briefkästen befinden sich im Hausflur hinter der geschlossenen Hauseingangstür. Der Vertreter der Partei C wurde nach einem Klingeln hineingelassen
    • RidderSport@feddit.org
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      4
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      3 days ago

      Ich würde sagen es ist eindeutig ein Diebstahl wobei es um eine geringwertige Sache geht. Eventuell könnte es ein besonders schwerer Fall i.S.d § 243 I Nr.2 handeln, da ein Briefkasten ein verschlossenes Behältnis sein dürfte aber jedenfalls gegen Wegnahme besonders gesichert ist.