Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wegen des Vorwurfs einer falschen uneidlichen Aussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags erhoben.
Du meinst Freispruch aus Mangel an Beweisen oder Einstellung weil’s zu lange dauert? Oder kann ein Verfahren, bei dem bereits Anklage erhoben wurde auch “einfach so” wieder eingestellt werden?
Du meinst Freispruch aus Mangel an Beweisen oder Einstellung weil’s zu lange dauert? Oder kann ein Verfahren, bei dem bereits Anklage erhoben wurde auch “einfach so” wieder eingestellt werden?
Irgendsowas in der Art. Um es umzuformulieren: Ich wäre positiv überrascht, wenn es zu einer Verurteilung kommt.