Du schreibst das zwar recht überzeugt, ist aber leider falsch.
Gibt es ein Recht auf Rückgabe?
Im stationären Handel muss ein Händler Waren nicht grundsätzlich zurücknehmen. Das Rückgaberecht ist eine freiwillige Leistung.
Wer nicht im Laden, sondern im Internet-Handel, aus dem Katalog oder am Telefon gekauft hat, steht besser da. Einen solchen “Fernabsatzvertrag” kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Die Wirkung ist mit einer Rückgabe vergleichbar.
Du schreibst das zwar recht überzeugt, ist aber leider falsch.
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Reklamation-Rueckgaberecht-Umtausch-Welche-Regeln-gelten,umtauschen100.html