Ich weiß gar nicht, was die sich immer alle so einscheißen. Der Wachdienst kann mir bis zu dem Punkt, wo ich an der Kasse vorbeigehe rein gar nichts und wird entsprechend auch nichts machen außer mir beim einkaufen zuzuschauen, was mir herzlichst egal ist. Außerdem nehme ich für das bisschen, was ich kaufen wollte keinen Einkaufskorb sondern die Tasche meines Ziehübers.
Vage relatiert: Angestellte von Kinos und ähnlichen Orten MUSS man auch nicht in die Tasche schauen lassen, sie dürfen dann aber den Einlass (gegen Geld zurück) verweigern.
Das mit dem Geld zurück ist bei vorab gebuchten Tickets rechtlich nicht unbedingt so - sind die Kontrollen als Vertragsbestandteil angekündigt und damit rechtsgültiger Teil des Vertrages dürfte regelmäßig kein Rückgaberecht bestehen.
Huh. Gut zu wissen, ich hab vor über 100 Jahren ne Weile im Kino gearbeitet, da wurde mir das so beigebracht. War dann vermutlich Kulanz, weil natürlich niemand die an der Kasse ausgehängten Bedingungen gelesen hat (und anschnur reservieren gab’s noch nicht).
Das ist tatsächlich der entscheidende Punkt: Ausgehängte Bedingungen sind schon damals eher selten einklag ar gewesen,erst Recht bei so Sachen wie Telefonreservierungen,etc.
Online wie heute sieht das Ganze nochmal ganz andere aus.