Nee – da ging es um ein unabgesprochenes Verlassen des Arbeitsplatzes bei > 35°.
Bei > 35° darf ich mich nicht mehr in diesem Raum aufhalten, bin aber immer noch während der ArbeitSzeit verpflichtet, meine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Und genau das schreiben sie ja:
Das [ erlassen des Arbeitsplatzes] kommt allenfalls in krassen Ausnahmefällen in Betracht, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber trotz Aufforderung überhaupt nichts unternimmt oder wenn alle Maßnahmen nicht gegen die Hitze helfen.
Der Artikel hat im Satz über dem hier geposteten Screenshot genau dieselbe Bauavorschrift zitiert. Artikel lesen beugt Fehlinterpretationen und Vorurteilen vor.
Sicher darf man nicht einfach seinen Arbeitsplatz verlassen. Aber je nach dem wie gern man seine Arbeit mag kann man ja z. B. auch den Arbeitgeber abmahnen (ja geht auch so rum)…
Zugehörig:
"(3) Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-5.pdf
Danke!
Mit anderen worten: die aussage paar kommentare weiter oben, die such die tagesschau leistet ist absoluter humbug.
Corporate bootlicking at its best once again. Nur schade sowas von der tagesschau zu sehen.
Nee – da ging es um ein unabgesprochenes Verlassen des Arbeitsplatzes bei > 35°.
Bei > 35° darf ich mich nicht mehr in diesem Raum aufhalten, bin aber immer noch während der ArbeitSzeit verpflichtet, meine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Und genau das schreiben sie ja:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/hitze-arbeitsplatz-arbeitnehmerrechte-100.html
Der Artikel hat im Satz über dem hier geposteten Screenshot genau dieselbe Bauavorschrift zitiert. Artikel lesen beugt Fehlinterpretationen und Vorurteilen vor.
Eigentlich ist der sogenannte Arbeitgeber der Arbeitnehmer und der sogenannte Arbeitnehmer der Arbeitgeber.
Sicher darf man nicht einfach seinen Arbeitsplatz verlassen. Aber je nach dem wie gern man seine Arbeit mag kann man ja z. B. auch den Arbeitgeber abmahnen (ja geht auch so rum)…
Eigentlich ist der sogenannte Arbeitgeber der Arbeitnehmer und der sogenannte Arbeitnehmer der Arbeitgeber.