Nee – da ging es um ein unabgesprochenes Verlassen des Arbeitsplatzes bei > 35°.
Bei > 35° darf ich mich nicht mehr in diesem Raum aufhalten, bin aber immer noch während der ArbeitSzeit verpflichtet, meine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Und genau das schreiben sie ja:
Das [ erlassen des Arbeitsplatzes] kommt allenfalls in krassen Ausnahmefällen in Betracht, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber trotz Aufforderung überhaupt nichts unternimmt oder wenn alle Maßnahmen nicht gegen die Hitze helfen.
Der Artikel hat im Satz über dem hier geposteten Screenshot genau dieselbe Bauavorschrift zitiert. Artikel lesen beugt Fehlinterpretationen und Vorurteilen vor.
Nee – da ging es um ein unabgesprochenes Verlassen des Arbeitsplatzes bei > 35°.
Bei > 35° darf ich mich nicht mehr in diesem Raum aufhalten, bin aber immer noch während der ArbeitSzeit verpflichtet, meine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Und genau das schreiben sie ja:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/hitze-arbeitsplatz-arbeitnehmerrechte-100.html
Der Artikel hat im Satz über dem hier geposteten Screenshot genau dieselbe Bauavorschrift zitiert. Artikel lesen beugt Fehlinterpretationen und Vorurteilen vor.
Eigentlich ist der sogenannte Arbeitgeber der Arbeitnehmer und der sogenannte Arbeitnehmer der Arbeitgeber.