Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will im geplanten Wehrdienstgesetz auch eine Wehrpflicht verankern, die greift, wenn es zu wenige Freiwillige gibt. Pistorius sprach dabei von einer “Teilverpflichtung von Teiljahrgängen”.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will im geplanten Wehrdienstgesetz auch eine Wehrpflicht verankern, die greift, wenn es zu wenige Freiwillige gibt. Pistorius sprach dabei von einer “Teilverpflichtung von Teiljahrgängen”.
Nein, das Grundgesetz kann sich nicht widersprechen. Wenn an einer Stelle steht, Männer und Frauen seien gleichberechtigt, dann gilt das nur überall dort, wo es nicht anders geregelt ist, und für die Wehrpflicht ist es explizit anders geregelt, d.h. in der Hinsicht gilt der spezifischere Artikel.
Natürlich kann es sich widersprechen und dann folgt eine Güterabwägung, wenn (insbesondere) Grundrechte sich widersprechen.
Es ist ein bißchen wie mit der Bibel, die ist ja auch immer korrekt und ändert sich nicht (wobei das beim GG durchaus möglich wäre), es ist immer nur die Interpretation. Wenn es sich wirklich logisch widerspräche, dann müsste ein Teil ja falsch sein und man könnte eine Reductio ad absurdum führen; stattdessen wird dann aber durch Interpretation herausgestellt, dass ein Teil nicht dann gilt, wenn der andere gilt, und die Güter, gegen die abgewogen wird, werden ja auch im Grundgesetz definiert.