• connaisseur@feddit.org
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    11 days ago

    Habe das gerade nochmal nachgelesen, scheinbar gibt es da Regelungen die nicht ganz eindeutig sind, hier heißt es:

    S-Pedelecs bieten ebenfalls eine Tretunterstützung, mit dem Unterschied, dass sie ihre Motorunterstützung nicht schon bei 25 km/h abschalten, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Ohne Tretunterstützung, also per Gashebel, sind 20 km/h erlaubt.

    https://emotion-technologies.de/e-bike-infos/haeufige-fragen/rechtliches/

    Darüber hinaus gibt es dann neben (S-)Pedelecs wohl noch „echte e-Bikes“, hier steht dann:

    Ein e-Bike bezeichnet ein Elektrorad, das unabhängig von der Trittleistung des Fahrers eingesetzt werden kann. Meistens gibt es einen Gashebel oder einen Beschleunigungshebel.

    • Kornblumenratte@feddit.org
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      6 days ago

      Ok. das mit den 20 km/h ohne Treten macht meiner nicht, wusste ich nicht. Und ja, ich finde es wieder mal so genial und realitätsnah von unseren Politikern, dass e-Bikes juristisch gar keine e-Bikes sind.