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So ein Verbotsverfahren dauert zu lange, um bei der nächsten Bundestagswahl bereits wirksam zu sein. Selbst bei der offen als Nachfolger der NSDAP auftretenden SRP dauerte es 1951/52 fast ein Jahr von Antrag bis Urteil. Bei der KPD dauerte es ca. fünf Jahre. Der letzte Versuch, die NPD zu verbieten, zog sich über drei Jahre.
Bei der Bundestagswahl 2025 wird die AfD also mit großer Sicherheit antreten können. Umso wichtiger ist es, das Verbot zeitnah auf den Weg zu bringen. Sonst stehen sie 2029 mit Sicherheit auch noch auf den Stimmzetteln.
Die Angst, durch ein Verbotsverfahren sogenannte „Sympathiewähler“ an die AfD zu verlieren, ist leider offenbar weiterhin zu groß.
Es wäre nötig, klarzumachen (Demos, Briefe an Abgeordnete etc.), dass die Regierungsparteien für noch viel mehr Menschen unwählbar werden, wenn sie weiter nichts gegen Rechtsextreme unternehmen.
Der Argumentation, dass ein solches Verbotsverfahren nicht unbedingt erfolgreich wäre, kann ich auf jeden Fall beim besten Willen nicht mal mehr im Ansatz folgen. Natürlich ist bei keinem Gerichtsverfahren vorher das Urteil klar, aber wie sehr müssen die Erfolgschancen denn noch wachsen, wenn inzwischen selbst der Verfassungsschutz die Partei als rechtsextrem einstuft.
Am ehemaligen Chef des BND kann man ungefähr abschätzen, wie es um die technische Kompetenz derer steht, die allen Ernstes „Hackbacks“ fordern.