Ein Mann aus Rheinland-Pfalz ist vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um die Bundestagswahl stoppen. Der Grund dafür sind Bedenken, dass die vorgezogene Wahl für viele im Ausland lebende Deutsche erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen könnte. Doch das Gericht in Karlsruhe sah trotz der Bedenken des 65-Jährigen keinen Handlungsbedarf.
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Afaik war die Warnung, die Vertrauensfrage zu früh zu stellen vor allem auf organisatorische Themen bezogen, z.B. Unterschriftenlisten für kleine Parteien und das Besorgen und Drucken der Wahlunterlagen.
Die Probleme im Ausland lebender Wähler entstehen aber aus den verkürzten Fristen zwischen Vertrauensfrage und Neuwahl. Diese wären immer gleich kurz, egal wann Scholz die V-Frage gestellt hätte.