Ein Mann aus Rheinland-Pfalz ist vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um die Bundestagswahl stoppen. Der Grund dafür sind Bedenken, dass die vorgezogene Wahl für viele im Ausland lebende Deutsche erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen könnte. Doch das Gericht in Karlsruhe sah trotz der Bedenken des 65-Jährigen keinen Handlungsbedarf.
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Eine Freundin, die momentan in Südamerika lebt, durfte gestern in der deutschen Botschaft wählen. Da hat es also zumindest geklappt
Du meinst wahrscheinlich, dass sie dort eine Briefwahl gemacht hat und der Brief nun auf dem Weg hierher ist.
Denn um in einer Botschaft im herkömmlichen Sinne zu wählen, muss es dort einen Wahlkreis mit allem Drum und Dran geben.
Tatsächlich hat sie Glück gehabt, dass der Wahlbrief früh genug ankam, so dass sie in der Botschaft gewählt hat und der Brief jetzt per Botschaftspost zurück fliegt
Das geht wahrscheinlich in jedem Land, das eine deutsche Vertretung hat. Das hilft aber nicht unbedingt, wenn du in einem großen Land lebst und die deutsche Botschaft am anderen Ende liegt.