Ein Mann aus Rheinland-Pfalz ist vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um die Bundestagswahl stoppen. Der Grund dafür sind Bedenken, dass die vorgezogene Wahl für viele im Ausland lebende Deutsche erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen könnte. Doch das Gericht in Karlsruhe sah trotz der Bedenken des 65-Jährigen keinen Handlungsbedarf.
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Für eine Verfassungsbeschwerde muss man unmittelbar betroffen sein. Da er in Deutschland lebt, wurde die Beschwerde wahrscheinlich aus rein formalen Gründen abgelehnt. Hätte seine Tochter sie eingereicht, wären die Chancen besser gewesen.