• aaaaaaaaargh@discuss.tchncs.de
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    ·
    5 months ago

    Da wäre doch die einfache Lösung, Personengesellschaften bis zu einer gewissen Kennzahl (Mitarbeiter, Gesellschafter, etc) von der Regelung auszunehmen.

    • Schneemensch@programming.dev
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      ·
      5 months ago

      Einfach sind solche Lösungen meist nur auf den ersten Blick. Es gibt sehr vielfältig aufgestellte Unternehmen und es ist schwierig einen balancierten Wert an Mitarbeiter, Gesellschafter, Umsatz, Vermögen, etc. zu finden der dann nicht noch einfache Methoden enthält Unternehmen aufzuspalten um diese Regelungen zu umgehen.