Der meteorologische Winter ist vorbei – der zweite nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine und der erste nach dem endgültigen Ausstieg aus der Kernenergie. Die Energieversorgung in Bayern und Deutschland hat das gut verkraftet.

Düstere Vorhersagen gab es viele – auch noch in den Tagen kurz vor Weihnachten, als für kurze Zeit der Anteil von Kohlestrom im deutschen Stromnetz hoch war. Die “Bild”-Zeitung schrieb damals von “Deutschland in der Kohlefalle”. CSU-Generalsekretär Martin Huber postete, der deutsche Strom sei so dreckig wie seit Jahren nicht.

Auch ohne Atomkraft keine Stromknappheit

Die Gesamtbilanz der drei Wintermonate – und auch des vergangenen Jahres – fällt jetzt jedoch weit positiver aus.

Bruno Burger, verantwortlich für die Datenbank “Energy Charts” des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE), hat die Zahlen ausgewertet. Er resümiert: “Wir sind super durch den Winter gekommen. Es gab keine Stromknappheit. Die Abschaltung der Kernkraftwerke hat sich nicht negativ ausgewirkt auf die Stromversorgung im Winter.”

Deutschland verbrennt so wenig Kohle wie zuletzt 1959

Dabei mussten die Stromversorger auch nicht häufiger auf Kohlekraftwerke zurückgreifen, sondern ganz im Gegenteil: 2023 verbrannte Deutschland – trotz des Atomausstiegs – so wenig Kohle in Kraftwerken wie zuletzt 1959. In den Monaten Januar und Februar 2024 setzte sich der Abwärtstrend bei der Kohleverstromung weiter fort. So wurden in diesem Winter 29 Prozent weniger Kohle verbrannt als im Jahr zuvor.

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  • MrMakabar@feddit.de
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    9 months ago

    Wenn du meinst dass die Kommunen die kommunale Wärmeplanung verzögern könne, ist dem nicht so:

    §71(8) In einem bestehenden Gebäude, das in einem Gemeindegebiet liegt, in dem am 1. Januar 2024 mehr als 100 000 Einwohner gemeldet sind, kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 eine Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Vorgaben des Absatzes 1 erfüllt. In einem bestehenden Gebäude, das in einem Gemeindegebiet liegt, in dem am 1. Januar 2024 100 000 Einwohner oder weniger gemeldet sind, kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 eine Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Vorgaben des Absatzes 1 erfüllt. Sofern das Gebäude in einem Gebiet liegt, für das vor Ablauf des 30. Juni 2026 im Fall des Satzes 1 oder vor Ablauf des 30. Juni 2028 im Fall des Satzes 2 durch die nach Landesrecht zuständige Stelle unter Berücksichtigung eines Wärmeplans, der auf der Grundlage einer bundesgesetzlichen Regelung zur Wärmeplanung erstellt wurde, eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet getroffen wurde, sind die Anforderungen nach Absatz 1 einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung anzuwenden. Gemeindegebiete, in denen nach Ablauf des 30. Juni 2026 im Fall des Satzes 1 oder nach Ablauf des 30. Juni 2028 im Fall des Satzes 2 keine Wärmeplanung vorliegt, werden so behandelt, als läge eine Wärmeplanung vor.

    • Sodis@feddit.de
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      9 months ago

      Der letzte Satz war mir nicht mehr bewusst. Bei der letzten Analyse, die ich dazu gehört habe, klang es noch so, als ob erst die kommunale Wärmeplanung stehen muss, damit die neuen Vorgaben gelten. Danke fürs Raussuchen! :)