Ich habs jetzt noch mal nachgeschaut, weils mich schon interessiert:
HLI, dass es gar nicht die Autobahn ist, die das rechts überholen verbietet, sondern das, wie du richtig sagst, Außerorts (§ 5 und § 7 StVO)
Insofern ist mein Anfangskommentar Unfug, außerorts ist überall rechts überholen verboten.
E: Gesetzestexte eingefügt, da klärt sich dann auch meine Schlauberger-Folgefrage, was mit Autobahnen innerorts ist. § 7 sagt klar, dass die Erlaubnis innerorts nicht für Autobahnen gilt. Insofern alles schön geregelt. ;)
Ist rot theoretisch nicht sogar legal, so lange der Überholvorgang auf Höhe des Schildes beendet ist?
Muss da nicht erst ein Ortsausgangsschild stehen?
Ich habs jetzt noch mal nachgeschaut, weils mich schon interessiert:
HLI, dass es gar nicht die Autobahn ist, die das rechts überholen verbietet, sondern das, wie du richtig sagst, Außerorts (§ 5 und § 7 StVO)
Insofern ist mein Anfangskommentar Unfug, außerorts ist überall rechts überholen verboten.
E: Gesetzestexte eingefügt, da klärt sich dann auch meine Schlauberger-Folgefrage, was mit Autobahnen innerorts ist. § 7 sagt klar, dass die Erlaubnis innerorts nicht für Autobahnen gilt. Insofern alles schön geregelt. ;)