Der Direktor hatte wegen mutmaßlich rechtsextremer TikTok-Posts einer 16-Jährigen die Polizei gerufen. Was danach geschah, beschäftigte nun das Verwaltungsgericht Greifswald.
Es geht schon etwas weiter. Der Artikel schreibt auch, dass es fraglich ist, ob die Inhalte überhaupt rechtswidrig waren und sagt, die Gefährderansprache war dem Gericht zu Folge rechtswidrig und unverhältnismäßig.
Ich frage mich, ob die Schulleitung zuvor ihre disziplinarischen Möglichkeiten genutzt. Das liest sich so im Artikel, als ob sie direkt die Polizei gerufen haben, die hatte eigentlich kein Interesse und sieht die Inhalte nicht als strafrechtlich relevant. Deswegen hat sie das Ganze schnell mit einer Gefährderansprache hinter sich bringen wollen.
Tltr: Sie hätten sie nicht vor allen aus der Klasse holen müssen.
Es geht schon etwas weiter. Der Artikel schreibt auch, dass es fraglich ist, ob die Inhalte überhaupt rechtswidrig waren und sagt, die Gefährderansprache war dem Gericht zu Folge rechtswidrig und unverhältnismäßig.
Ich frage mich, ob die Schulleitung zuvor ihre disziplinarischen Möglichkeiten genutzt. Das liest sich so im Artikel, als ob sie direkt die Polizei gerufen haben, die hatte eigentlich kein Interesse und sieht die Inhalte nicht als strafrechtlich relevant. Deswegen hat sie das Ganze schnell mit einer Gefährderansprache hinter sich bringen wollen.
Der Schnellschuss ist nach hinten losgegangen.