• azolus@slrpnk.net
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    3 hours ago

    Was aktuell politisiert wird ist, ob das zu einem Parteiverbot führen soll. Und das ist der Angriff auf die Gewaltenteilung.

    Das steht halt nicht im Artikel. Da wird lediglich die Einleitung eines Verbotsverfahrens gefordert, d.h. eben dass der entsprechende Antrag eingereicht wird. Das Verbotsverfahren selbst wird dann vom BVerfG geführt, wie du korrekt zitiert hast.

    • daw@feddit.org
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      3
      ·
      3 hours ago

      Eben und der sollte eingereicht werden aufgrund von begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue ohne überhaupt darüber nachzudenken was dann am Ende dabei rauskommt. Und daran hält sich unsere Politik nicht.