• daw@feddit.org
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    3 hours ago

    Aus derselben Quelle

    Um beiden Gesichtspunkten gerecht zu werden, hat das Grundgesetz das Parteiverbotsverfahren nicht der Exekutive, sondern dem Bundesverfassungsgericht zugewiesen. So ist gewährleistet, dass ein unabhängiges Gericht alleine nach verfassungsrechtlichen Maßstäben entscheidet.

    Irgendjemand muss die Prüfung veranlassen, das ist praktisch so. Ich bin froh, dass zB die Polizei nicht die Macht hat darüber zu entscheiden wer geprüft wird und wer nicht.

    Das politische an der Sache ist, zu entscheiden ob es begründete Zweifel an der Verfassungstreue einer Partei gibt. Ein Sache wo sich ironischerweise praktische alle Demokraten einig sind. (Das es begründete Zweifel gibt)

    Was aktuell politisiert wird ist, ob das zu einem Parteiverbot führen soll. Und das ist der Angriff auf die Gewaltenteilung.

    • azolus@slrpnk.net
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      4
      ·
      3 hours ago

      Was aktuell politisiert wird ist, ob das zu einem Parteiverbot führen soll. Und das ist der Angriff auf die Gewaltenteilung.

      Das steht halt nicht im Artikel. Da wird lediglich die Einleitung eines Verbotsverfahrens gefordert, d.h. eben dass der entsprechende Antrag eingereicht wird. Das Verbotsverfahren selbst wird dann vom BVerfG geführt, wie du korrekt zitiert hast.

      • daw@feddit.org
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        3
        ·
        3 hours ago

        Eben und der sollte eingereicht werden aufgrund von begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue ohne überhaupt darüber nachzudenken was dann am Ende dabei rauskommt. Und daran hält sich unsere Politik nicht.

    • trollercoaster@sh.itjust.works
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      Deutsch
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      3 hours ago

      Das Problem ist, dass es sich dabei um eine Pflicht für ein politisches Organ handelt. Deswegen funktioniert das in unserer zu einer plutokratischen Oligarchie degenerierten parlamentarischen Demokratie nicht mehr. Denn unsere politische Kaste ist es gar nicht mehr gewöhnt, ihren formalen Pflichten nachzukommen, größtenteils fühlt sie sich nur noch ihren Geldgebern verpflichtet.