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    3 hours ago

    Verwaltungsrecht ist nur im öffentlichen Recht anwendbar, kannst du so in § 40 VwGO herauslesen.

    (Zivilrechtliche) JP können selber nicht handeln, sondern nur durch ihre Organe, die Manager/Mitarbeiter. Für die haftet die Firma dann nach § 30 BGB analog, § 278 BGB oder § 831 BGB je nach Umstand der Handlung