"Am Dienstag, den 17. November, wurde ein Arbeitnehmer des Amazon Fulfilment-Centers in Erfurt-Stotternheim während der laufenden Frühschicht leblos auf der Toilette aufgefunden. Berichten zufolge soll der Beschäftigte vorher vergeblich versucht haben, sich bei seinem Vorgesetzen krank zu melden. Ver.di fordert Amazon auf, die Umstände dieses Todesfalls aufzuklären und die Arbeitsbedingungen am Standort zu verbessern. „Beschäftigte berichten uns von hohen Leistungsanforderungen, Urlaubssperren, fehlenden Lohn bei Krankmeldungen, ständigem Druck bei Unterschreitung willkürlicher Normen. Sie befinden sich zu großen Teilen in befristeten Arbeitsverhältnissen und berichten von Angst vor Arbeitsplatzverlust, wenn sie sich krankmelden oder zu langsam arbeiten"..." Pressemitteilung vom 26.11.2025 von ver.di Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen ("Tod am Arbeitsplatz – Amazon-Mitarbeiter stirbt während Schicht. Ver.di fordert Aufklärung") - siehe weitere Informationen
Na ja. Wenn der Druck so groß ist und man fürchtet seinen Job zu verlieren, was vermutlich anderen schon passiert ist, dann kann man die Leute schon Mal soweit belabern, das sie sich nicht trauen sich einfach krankzumelden.
Sie befinden sich zu großen Teilen in befristeten Arbeitsverhältnissen und berichten von Angst vor Arbeitsplatzverlust, wenn sie sich krankmelden oder zu langsam arbeiten
Ich vermute es war dieser Punkt. Versuch sich krankzumelden, als Antwort irgendein bla bla dazu dass gerade der Weihnachtsstress losgeht und dann die Angst entlassen zu werden und arbeitslos zu sein
Papier ist geduldig. Bis die zustehende Leistungen eingeklagt sind kann sich ziehen. Wenn es den Arbeitenden an Kenntnissen zu ihren Rechten fehlt noch mehr. Zumal Amazon vermutlich nicht die schlechtesten Anwälte und Rechtsberater beschäftigen wird. Wer weiß welche Möglichkeiten die Arbeitsverträge bieten um da kreativ zu werden.
Je nach persönlicher Situation ist die Aussicht um sein zustehenden Lohn oder die Beschäftigung kämpfen zu müssen schlechter, als sich krank zur Arbeit zu schleppen. Und bei dem ein oder anderen hallen vielleicht auch noch unschöne Erinnerungen an das Jobcenter nach.
Ja ich meine, das ist klar, der Schichtleiter wird gesagt haben “wenn du jetzt gehst brauchst du nicht mehr wiederkommen”, aber das ist dann doch nicht “vergeblich”?
Die Geschichte klingt irgendwie komisch. Hoffen wir dass ver.di da mehr rausbekommt.
Wenn die Wahl zwischen „zuhause bleiben und entlassen werden“ und „zur Arbeit schleppen und sterben“ ist, wirkt die Entscheidung sehr klar, aber der Mitarbeiter dachte wohl „ok das schaffe ich schon, dann zieh ich halt ein paar Tage durch und reiße mich zusammen“.
Genau deswegen sollte man seine Angestellten sich auch krankschreiben lassen wann immer sie das möchten - ohne Ausnahmen oder Bestrafungen.
Und deswegen sollte hier die StA auch wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung mot Todesfolge ermitteln, sollte sich die bislang bekannte Darstellung bewahrheiten
Wenn ich das richtig sehe war eine Androhung auch Lohndiebstahl (“bei Krankmeldung kein Gehalt”), das habe ich beim ersten Lesen übersehen.
Bin jetzt kein Anwalt, aber jemanden irgendwo unter Androhung weiterer Straftaten (“oder auf andere Weise der Freiheit beraubt”) festzuhalten könnte Freiheitsberaubung mit Todesfolge (§239 Abs. (3) StGB) als Strategie erlauben.
Wie ist das mit Freiheitsstrafen bei juristischen Personen?
Juristische Personen kannst du AFAIR nicht nach Strafrecht sondern nur nach Verwaltungsrecht (?) aufs Dach steigen, letzteres hat aber seine eigenen Vorzuege, da sie auch deutlich weniger Rechte als ein Strafangeklagter haben.
Verantwortliche Personen sind eine andere Geschichte, das Problem ist da, dass da nie weit genug nach oben bestraft wird: Wenn deine Firmenpolicy ist, dass der CEO wegen der grossen Verantwortung ueber die vielen Mitarbeiter gut bezahlt wird, dann soll er auch fuer alles was diese tun bestraft werden…
Verwaltungsrecht ist nur im öffentlichen Recht anwendbar, kannst du so in § 40 VwGO herauslesen.
(Zivilrechtliche) JP können selber nicht handeln, sondern nur durch ihre Organe, die Manager/Mitarbeiter. Für die haftet die Firma dann nach § 30 BGB analog, § 278 BGB oder § 831 BGB je nach Umstand der Handlung
Ich verstehe nicht. “Vergeblich”? Wurde der Mitarbeiter mit Gewalt festgehalten?
Na ja. Wenn der Druck so groß ist und man fürchtet seinen Job zu verlieren, was vermutlich anderen schon passiert ist, dann kann man die Leute schon Mal soweit belabern, das sie sich nicht trauen sich einfach krankzumelden.
Ich vermute es war dieser Punkt. Versuch sich krankzumelden, als Antwort irgendein bla bla dazu dass gerade der Weihnachtsstress losgeht und dann die Angst entlassen zu werden und arbeitslos zu sein
Vor dem zitierten Teil wird auch noch fehlender Lohn bei Krankmeldungen genannt. Das wirkt schon nach psychischer “Gewalt”.
Ist das möglich in Deutschland? Und man hat doch auch Kündigungsfristen?
Papier ist geduldig. Bis die zustehende Leistungen eingeklagt sind kann sich ziehen. Wenn es den Arbeitenden an Kenntnissen zu ihren Rechten fehlt noch mehr. Zumal Amazon vermutlich nicht die schlechtesten Anwälte und Rechtsberater beschäftigen wird. Wer weiß welche Möglichkeiten die Arbeitsverträge bieten um da kreativ zu werden.
Je nach persönlicher Situation ist die Aussicht um sein zustehenden Lohn oder die Beschäftigung kämpfen zu müssen schlechter, als sich krank zur Arbeit zu schleppen. Und bei dem ein oder anderen hallen vielleicht auch noch unschöne Erinnerungen an das Jobcenter nach.
Ja ich meine, das ist klar, der Schichtleiter wird gesagt haben “wenn du jetzt gehst brauchst du nicht mehr wiederkommen”, aber das ist dann doch nicht “vergeblich”?
Die Geschichte klingt irgendwie komisch. Hoffen wir dass ver.di da mehr rausbekommt.
Wenn die Wahl zwischen „zuhause bleiben und entlassen werden“ und „zur Arbeit schleppen und sterben“ ist, wirkt die Entscheidung sehr klar, aber der Mitarbeiter dachte wohl „ok das schaffe ich schon, dann zieh ich halt ein paar Tage durch und reiße mich zusammen“.
Genau deswegen sollte man seine Angestellten sich auch krankschreiben lassen wann immer sie das möchten - ohne Ausnahmen oder Bestrafungen.
Und deswegen sollte hier die StA auch wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung mot Todesfolge ermitteln, sollte sich die bislang bekannte Darstellung bewahrheiten
Wenn ich das richtig sehe war eine Androhung auch Lohndiebstahl (“bei Krankmeldung kein Gehalt”), das habe ich beim ersten Lesen übersehen.
Bin jetzt kein Anwalt, aber jemanden irgendwo unter Androhung weiterer Straftaten (“oder auf andere Weise der Freiheit beraubt”) festzuhalten könnte Freiheitsberaubung mit Todesfolge (§239 Abs. (3) StGB) als Strategie erlauben.
Wie ist das mit Freiheitsstrafen bei juristischen Personen?
Juristische Personen kannst du AFAIR nicht nach Strafrecht sondern nur nach Verwaltungsrecht (?) aufs Dach steigen, letzteres hat aber seine eigenen Vorzuege, da sie auch deutlich weniger Rechte als ein Strafangeklagter haben.
Verantwortliche Personen sind eine andere Geschichte, das Problem ist da, dass da nie weit genug nach oben bestraft wird: Wenn deine Firmenpolicy ist, dass der CEO wegen der grossen Verantwortung ueber die vielen Mitarbeiter gut bezahlt wird, dann soll er auch fuer alles was diese tun bestraft werden…
Verwaltungsrecht ist nur im öffentlichen Recht anwendbar, kannst du so in § 40 VwGO herauslesen.
(Zivilrechtliche) JP können selber nicht handeln, sondern nur durch ihre Organe, die Manager/Mitarbeiter. Für die haftet die Firma dann nach § 30 BGB analog, § 278 BGB oder § 831 BGB je nach Umstand der Handlung
Nötigung nicht vergessen.